Navigation überspringenSitemap anzeigen
Jakob GmbH - LogoJakob Legal Risk - Logo

0 9369 / 9061 0Rufen Sie uns an

Birkenfelder Str. 1, 97280 RemlingenBesuchen Sie uns

Jakob GmbH Rechschutzversicherung

Was ist die Rechtsschutz­versicherung?

Die Rechtsschutzversicherung auf einen Blick

In allen Lebenslagen gibt es Streit und Missverständnisse. Wenn man zu seinem Recht kommen möchte, bleibt in vielen Situationen nur noch der Weg über einen Anwalt oder vor Gericht. Mit der richtigen Absicherung kann man jedoch diesen Fällen entspannter entgegensehen. 

Eine Rechtsschutzversicherung hilft beispielsweise bei: 

  • Mietrechtsstreit
  • Arbeitsrechtsstreitigkeiten
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Durchsetzung von Schadenersatzforderungen
  • Steuerrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht
  • Verkehrsunfällen 

Die Rechtsschutzversicherung kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen individuell gestaltet werden (siehe weiter unten Die Leistungsbausteine).



Was leistet die Rechtsschutzversicherung?

Was kostet eine Klage?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

 

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
  • Kosten für Mediationsverfahren

In welchen Fällen leistet die Rechtsschutzversicherung?

  1. Bei einem Teilerfolg vor Gericht:
    Wenn der Richter die Kosten zwischen den Parteien aufteilt.
  2. Bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners:
    Die eigenen Anwalts-/ Gerichtskosten, wenn man einen Prozess gewinnt – der Gegner aber zahlungsunfähig ist.
  3. Bei außergerichtlichen Streitigkeiten:
    Wenn der Gegner nicht verpflichtet ist, die fremden Anwaltskosten zu erstatten.

Kosten, die ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen worden sind, werden nicht erstattet. Dazu zählen z. B. Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen oder Kosten des Gegners, die man freiwillig übernommen hat.


Die Rechtsschutzversicherung kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen an den persönlichen Bedarf angepasst werden. Zum Beispiel: 

Kraftfahrzeuge

Der Versicherungsschutz rund ums Fahrzeug. 

Selbstständige

Je nach individueller Situation können nur der berufliche, nur der private oder beide Bereiche versichert werden.

 Nichtselbstständige

Man kann zwischen einem „großen“ und einem „kleinen“ Versicherungspaket wählen, sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder als älterer Mensch den beruflichen Bereich ausschließen. Dafür bieten die Versicherer verschiedene Rechtsschutzpakete an, die aus unterschiedlichen Leistungsbausteinen bestehen.

 Arbeitsrechtsschutz

Für Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsverhältnis, z. B. wenn einem gekündigt wird oder der Arbeitgeber einem Geld schuldet. Oder bei dienst- und versorgungsrechtlichen Ansprüchen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, zum Beispiel Streitigkeiten hinsichtlich der Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderungen, Versetzungen oder Beihilfen im Krankheitsfall.

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Wenn man seine Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten muss, zum Beispiel bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Streit um Betriebskostenabrechnungen.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Wenn wegen der Steuer oder anderer Abgaben, zum Beispiel Gebühren oder Zölle, ein Prozess notwendig wird, z. B. weil das Finanzamt die Einkommensteuererklärung nicht anerkennen will.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Wenn man im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren muss, zum Beispiel aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag oder einem Reisevertrag.

Opfer-Rechtsschutz

Wenn man als Opfer einer Gewaltstraftat Ansprüche in einem Strafgerichtsprozess als Nebenkläger geltend machen möchte. Beispiel: Aufgrund eines Angriffs wird man als Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr schwer verletzt.

Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz

Wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um den Führerschein geht, z. B. wenn einem der Führerschein wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften entzogen wird.

Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss, zum Beispiel wenn man beschuldigt wird, sich im Straßenverkehr vorschriftswidrig verhalten oder fahrlässig einen Menschen verletzt zu haben.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Wenn sich in Fragen der Familien und Erbrechts die Rechtslage ändert und man sich anwaltlich beraten lässt, zum Beispiel wenn man nach einem Erbfall wissen möchte, welche Ansprüche man hat.

Schadenersatz-Rechtsschutz

Für die Durchsetzung der Ansprüche auf Schadenersatz, z. B. nach einem Verkehrsunfall.

Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Wenn einem z. B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Bei Prozessen vor einem deutschen Sozialgericht, zum Beispiel wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.

 


Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung

Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es für manche Leistungsbausteine Wartezeiten. In der Regel beträgt diese drei Monate. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und der Beginn ab dem der Versicherungsschutz greift. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Versicherungsvertrag erst kurz vor einer absehbaren rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird. 

0 9369 / 9061 0

Zum Seitenanfang