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Jakob GmbH Krankenversicherung & Pflege

Ambulante Krankenzusatzversicherung

Was ist eine ambulante Krankenzusatz­versicherung?

Eine ambulante Krankenzusatzversicherung erweitert die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Leistungen, die nur teilweise oder gar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, sind je nach Baustein durch eine ambulante Krankenzusatzversicherung abgesichert.

Dazu gehören u.a.:

  • Heilpraktiker,
  • Sehhilfen,
  • Kuren,
  • Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arznei- und Verbandsmittel,
  • Hilfs- und Heilmittel.

Ambulante privatärztliche Behandlung

Lassen Sie sich von Ihrem Fach- oder Hausarzt wie ein Privatpatient behandeln.

 


Leistungen im Ausland

Wer plant, längere Zeit ins Ausland zu gehen, sollte bei seinem Tarif auch darauf achten, inwiefern die Leistungen in dieser Zeit eingeschränkt
sind. Häufig zahlen die Versicherungen für einen Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum, teilweise sind die Erstattungen dann aber auf
Kosten gedeckelt, wie sie auch in Deutschland angefallen wären. Weltweit sind die Leistungen meist eingeschränkt.


Stationäre Krankenzusatzversicherung

Was ist eine stationäre Krankenzusatz­versicherung?

Bei einer stationären Krankenzusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt. Sie profitieren von der Behandlung durch den Chefarzt bzw. Spezialisten oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

Zudem entscheiden Sie selbst, in welches Krankenhaus mit Kassenzulassung Sie gehen möchten.


Stationäre privatärztliche Behandlung

Lassen Sie sich von Ihrem Fach- oder Hausarzt wie ein Privatpatient behandeln.


Krankentagegeldversicherung

Was ist eine Krankentagegeld­versicherung?

Pflichtversicherte

Eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung schließt im Krankheitsfall die Lücke zum Verdienstausfall. Im Krankheitsfall zahlt bei einem Arbeitnehmer der Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen weiterhin das volle Gehalt.

Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses ist im Durchschnitt bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens.

Diese Versorgungslücke kann durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

Beispielrechnung

Pflichtversicherte

Freiwillig Versicherte

Monatliches Nettogehalt

1.800,00 €

3.400,00 €

Krankengeld (Höchstsatz*)

1.620,00 €

3.045,00 €

./. 9,30 % gesetzliche Rentenversicherung

150,66 €

284,58 €

./. 1,2 % Arbeitslosenversicherung

19,44 €

36,54 €

./. 1,525 % gesetzliche Pflegeversicherung

24,71 €

46,44 €

Monatliches Netto-Krankengeld

1.425,19 €

2.677,44 €

Monatliche Versorgungslücke

374,81 €

722,56 €

Absicherungsbedarf täglich (gerundet)

15,00 €

25,00 €

* 70 % des Bruttogehaltes, max. 90 % des Nettoeinkommens bzw. max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze 

Vor allem für Selbständige, die keine Lohnfortzahlung erhalten, ist eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung interessant.


Karenzzeit

Das eigentliche Krankentagegeld, die vom Versicherer je nach Vertrag gewährte Leistungshöhe pro Tag, wird dem Versicherten nicht schon ab dem Eintritt des Leistungsfalles, sondern erst nach Ablauf einer Karenzzeit gezahlt, in der kein Leistungsanspruch besteht.

Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit in der Regel 42 Tage, da die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sechs Wochen beträgt. Abweichend hierzu können
Selbständige eine deutlich kürzere Karenzzeit vereinbaren.


Zahnzusatzversicherung

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die zahnärztlichen Behandlungskosten, die nur teilweise oder gar nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Besonders, wenn Zähne ersetzt werden müssen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur einen geringen Festzuschuss. Beispielsweise so viel wie eine Brücke kosten würde.

Einen hochwertigen Zahnersatz wie etwa ein Implantat müssen Sie daher Größtenteils selber tragen was schnell mehrere Tausend Euro kosten kann.

Eine Zahnzusatzversicherung schließt eben diese Leistungslücke zwischen den tatsächlichen Kosten und den Leistungen der GKV.


Was kann mit einer Zahnzusatzversicherung abgesichert werden?

  • Zahnprophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung , Fissurenversiegelung)
  • Zahnbehandlungen (z. B. Parodontose-Behandlungen inkl. Mundschleimhauttransplantation, Wurzelbehandlungen, Kunstofffüllungen, Kompositfüllungen, Mikroinvasive Kariesinfiltration, Inlays, Onlays sowie Material- und Laborkosten)
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, implantatgetragener Zahnersatz, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen)
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie (ohne Altersgrenzen und für alle KIGs)

Was ist bei der Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht versicherbar?

  • bei Antragstellung bereits erkrankte Zähne,
  • bei Antragstellung fehlende und noch nicht ersetzte Zähne,
  • bei Antragstellung bereits bekannte oder medizinisch angeratene oder bereits begonnene Behandlungen
  • nicht angelegte Zähne (Fehlen von Zahnanlagen)

Warum sollte man auf Zahnvorsorge / Zahnprophylaxe achten?

Zahnprophylaxe ist zahnmedizinische Prävention. Zahnärzte empfehlen z. B. , eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr durchführen zu lassen, um Zahnerkrankungen und damit der Notwendigkeit von Zahnersatz vorzubeugen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nicht an diesen Kosten.


Warum eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist?

BeispielrechnungKosten für ein Implantat
Gesamtkosten2.812,44 €
Festzuschuss der Krankenkasse-508,09 €
Eigenanteil2.304,35 €

BeispielrechnungKosten für eine Brücke
Gesamtkosten1.906,19 €
Festzuschuss der Krankenkasse-566,90 €
Eigenanteil1.339,29 €

BeispielrechnungKosten für eine Keramikkrone
Gesamtkosten634,05 €
Festzuschuss der Krankenkasse-174,59 €
Eigenanteil459,46 €

 



Worauf sollte noch bei der Zahnzusatzversicherung geachtet werden?


Alterungsrückstellungen

Bildet ein Vertrag Alterungsrückstellungen, legt die Versicherung von dem gezahlten Beitrag immer einen kleinen Teil als Sparbeitrag zurück.
Mit diesem Sparstrumpf soll die Preissteigerung durch steigendes Alter und damit höherem Risiko ausgeglichen werden. Theoretisch zahlt der
Versicherte also während der gesamten Vertragslaufzeit den gleichen Beitrag.


Wartezeiten

Die Wartezeit ist eine tariflich festgelegte Frist, während der die versicherte Person trotz bestehendem Versicherungsschutz noch keine Ansprüche geltend machen kann. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate ab Versicherungsbeginn. Es gibt besondere Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, diese erstrecken sich sogar über acht Monate.

Bei einem Unfall entfallen die Wartezeiten. Wartezeiten können in den besonderen Bedingungen eines Versicherers verkürzt werden, wodurch sie von Versicherer zu Versicherer stark variieren können.


Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung

Ist die gesetzliche Pflegeversicherung ausreichend?

Jeder der sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, wird einen hohen Eigenanteil tragen müssen: Die Leistungen decken nur einen Teil und reichen bei weitem nicht aus. Aktuell ist der Eigenanteil an den Pflegekosten schon sehr hoch und wird voraussichtlich noch weiter steigen.

 

Haben Sie jeden Monat über 2000 € zur Verfügung?


Was ist die Pflegezusatzversicherung?

Eine zusätzliche Pflegeversicherung schließt die Versorgungslücke, welche die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung nicht deckt. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht gerade für das Nötigste und kann die tatsächlichen Kosten im Pflegefall bei weitem nicht decken. Vor allem für einen Platz im Pflegeheim müssen Sie, unabhängig von der Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit, je nach Heim mit rund 1.500 € Eigenanteil rechnen und das jeden Monat. Durch eine Pflegezusatzversicherung können Sie finanziell für den Pflegefall vorsorgen und die zur freien Verfügung stehenden finanziellen Mittel für Pflegeleistungen nach Ihren Vorstellungen verwenden. Sie können selbst bestimmen, ob eine Pflege zu Hause, in der Tagespflege oder in einem Heim erfolgen soll.

 

  Sie möchten mehr dazu wissen?  


Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Eine private Pflegezusatzversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn kein großes Vermögen verfügbar ist um anfallende Pflegekosten privat zu bezahlen.

Beinahe 2 von 3 Deutschen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Auch jüngere Menschen kann die Pflegebedürftigkeit treffen. Ursachen sind z. B. Verkehrs- und Sportunfälle, ein Zeckenbiss, ein Schlaganfall, Epilepsie oder andere Erkrankungen.

Dabei gilt, wie bei allen Biometrie Versicherungen, je früher man eine Pflegezusatzversicherung abschließt, desto geringer sind die Beiträge. Auch die Gesundheitsfragen sind in der Regel unkritischer zu beantworten als bei älteren Antragstellern.

Sollten sich die Eltern die monatlichen Beiträge nicht leisten können, ist es unter Umständen auch sinnvoll dass die Kinder die Zahlungen übernehmen. Zum einen kann mit einem guten Tarif das Pflegerisiko abgesichert werden, zum anderen muss für die Pflegekosten nicht das Vermögen und Erbe aufgebraucht werden.


Worauf muss in der Pflegeversicherung geachtet werden?


Beitragsbefreiung im Leistungsfall

Bei Tarifen mit Beitragsbefreiung muss der Versicherte beim Erreichen eines bestimmten Pflegegrades keine Beiträge mehr bezahlen.


Dynamik

In der Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Diese bietet die Möglichkeit, die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung um einen gewissen Prozentsatz zu erhöhen. Der Beitrag steigt dabei
ebenfalls im selben Verhältnis.

Der Dynamik kann auch widersprochen werden. Achtung: Wer dreimal (je nach Gesellschaft auch zweimal) hintereinander der Dynamik widerspricht, für den entfällt der Anspruch auf weitere planmäßige Erhöhungen.


Dynamik im Leistungsfall

Bedeutet, dass die Leistung der Pflegeversicherung auch im Leistungsfall um einen Faktor angepasst wird, um auch hier der Inflation entgegen
zu wirken.


Kontrolle der Pflegebedürftigkeit durch den Versicherer

Der Versicherer prüft unter Umständen in regelmäßigen Abständen den Fortbestand einer Pflegebedürftigkeit, indem er einen Nachweis
anfordert oder den Versicherten verpflichtet, eine Veränderung seines Zustandes unverzüglich zu melden.


Kur- oder Rehamaßnahmen

Während Kur- oder Rehamaßnahmen kürzen oder streichen Versicherer unter Umständen die Pflegeleistung.


MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)

Prüft alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit.

Für die Beantwortung der Fragen gibt es Punkte. Entsprechend dem Gutachten entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob und welchen Pflegegrad sie ihrem Versicherten zubilligt oder ob sie seinen Antrag ablehnt.


Teilstationäre Pflege

Die teilstationäre Betreuung bietet Betroffenen die Möglichkeit, trotz Pflegebedarfs weiterhin zu Hause zu wohnen und sich im Rahmen der Nacht- oder Tagespflege in Pflegeeinrichtungen vom professionellen Personal betreuen zu lassen.


Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht durch den Versicherer

Wird auf dieses Kündigungsrecht nicht verzichtet, hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, Sie „ohne Angabe von Gründen“ aus dem bestehenden Vertrag zu kündigen. Das ist vor allem dann problematisch, wenn Sie aufgrund verschiedener Erkrankungen nirgendwo anders Versicherungsschutz bekommen.


Wartezeit

Die Wartezeit ist eine tariflich festgelegte Frist, während der die versicherte Person trotz bestehendem Versicherungsschutz noch keine Ansprüche geltend machen kann. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate ab Versicherungsbeginn. Es gibt besondere Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, diese erstrecken sich sogar über acht Monate. Bei einem Unfall entfallen die Wartezeiten.

Wartezeiten können in den besonderen Bedingungen eines Versicherers verkürzt werden, wodurch sie von Versicherer zu
Versicherer stark variieren können.


Tierkrankenversicherung

Was ist die Tierkrankenversicherung

Die Krankenversicherung übernimmt wie auch bei uns Menschen alle Kosten, die im Krankheitsfall durch die Behandlung beim Tierarzt entstehen.
Ausgaben für Impfungen, Wurmkuren und andere Vorsorgemaßnahmen gehören ebenfalls dazu. Die meisten Tierkrankenversicherer bieten verschiedene Versicherungsmodelle an.

So haben Sie die Möglichkeit, zwischen Vollschutz und abgespeckten Schutzvarianten zu wählen. Abhängig von der Versicherungsprämie ist die Rasse, das Alter und eventuelle Vorerkrankungen.


Foto von jaminriverside--4030285

 


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