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Jakob GmbH Haftpflicht

Privathaftpflichtversicherung

Für wen ist eine Privathaftpflicht­versicherung sinnvoll?

Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu der existenziellen Mindestabsicherung und ist daher für Jeden eine wichtige und sinnvolle Basisversicherung und wird von uns dringendst empfohlen.

Ohne eine Privathaftpflichtversicherung haften Sie mit Ihrem gesamten privaten Vermögen, wenn jemand durch Ihre Schuld zu Schaden kommt, auch wenn es nur ein unachtsamer Moment oder Missgeschick war.

Welche Schäden deckt eine Privathaftpflicht­versicherung grundsätzlich ab?

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten bei begründeten Ansprüchen für:

  • Die Kosten für die Reparatur beschädigter Sachen oder für den gleichwertigen Ersatz,
  • entstandene Folgeschäden (Nutzungsausfall),
  • die Bergung und Versorgung verletzter Personen,
  • Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Kosten für lebenslange Renten bei bleibenden Schäden (Größter Schadensanspruch).

Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung versichert?

Generell genießen im Familientarif, außer dem Versicherungsnehmer, auch dessen Ehe-/ Lebenspartner und deren unverheiratete, minderjährige Kinder Versicherungsschutz.

Volljährige Kinder, die sich noch in der Schulausbildung oder in einer direkt anschließenden Berufsausbildung befinden, sind auch mitversichert.

Gegenseitige Ansprüche sind aber vom Versicherungsschutz ausgenommen. Je nach Versicherer kann es aber Abweichungen geben. In manchen Fällen sind Einschränkungen in diversen Tarifvarianten zu beachten (z. B. Single, Senioren).

Manche Versicherer betrachten zudem Eltern / Großeltern als versicherte Personen, sofern diese mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Weitere im Haushalt lebende Personen, wie Haushaltskräfte, können ebenfalls versichert gelten. Dies variiert allerdings je Versicherer.


Was ist nicht in der Privathaftpflichtversicherung versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert.

Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn er bei mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind den Computer vom Papa kaputt macht.


Schadenbeispiele zur Privathaftpflicht

Ein Radfahrer...

...fährt aus einer Gartenkolonie heraus auf einen Rad-/Gehweg und kollidiert dort mit einem entgegenkommenden Radfahrer. Dieser schlägt mit Kopf auf dem Asphalt auf. Der Radfahrer bleibt nach einer Schädelfraktur querschnittsgelähmt. Da er sich als Azubi auf dem Weg zur Arbeit befand, fordert die Berufsgenossenschaft Regress für den Wegeunfall u.a. für die monatlichen Pflegekosten.

Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 8,1 Mio € geschätzt.

Während eines Waldspaziergangs...

...warf ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der örtlichen Feuerwehren erforderlich machte. Zusätzlich wurde der Mann zur Kostenübernahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet.

Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 47.000 € geschätzt.

Während eines Abendessens...

...entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden.

Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.


Tierhalterhaftpflichtversicherung

Für was ist eine Tierhalterhaft­pflicht­versicherung?

Als Tierhalter sind Sie gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch dazu verpflichtet, für Schäden, die Ihr Tier verursacht, aufzukommen (§ 833 BGB).

Dabei ist egal, ob eine Person oder eine Sache geschädigt wird. Als Tierhalter haften Sie in unbegrenzter Höhe, auch wenn Ihr Tier den Schaden verursacht hat und Sie selbst keine Schuld trifft.


Foto von Bianca

Für wen ist eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung sinnvoll?

Für jeden Tierbesitzer ein "Muss" insbesondere für Hunde- und Pferdebesitzer.


Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden
  • Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung: Welpen
  • Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versicherbar?

  • Vorsatz
  • Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
  • Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)
  • Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
  • Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!

Leistungsbeispiele

Freilaufender Hund

Beim spazieren gehen läuft der nicht angeleinte Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses weicht erschrocken zurück, stürzt und verletzt sich am Kopf. Die Eltern nehmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und den nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch.

Pferd schlägt aus

Beim Ausführen einer Stute erschrak diese aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach diesem dabei zwei Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 5.700 € geschätzt.

Spaziergang

Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie einen Bruch des rechten Arms. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Was ist die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht?

Foto von Scott Webb

Kommt es bei Ihrem Gebäude durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie nach § 836 BGB, egal ob Sie die Schuld trifft oder nicht. Ausnahme ist nur, wenn Sie beweisen können, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet wurde.

Es ist also sinnvoll für alle Eigentümer von vermieteten Wohnung und Häusern, Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften sich dagegen abzusichern.

 

 

 

Weitere wichtige Absicherung:


Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht.

Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. 


Bauherrenhaftpflichtversicherung

Was ist eine Bauherren­haftpflicht­versicherung?

Eine der wichtigsten Versicherungen für einen Bauherren.

Sie sind als Bauherr gemäß BGB in unbegrenzter Höhe haftbar, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie mit der Bauausführung eine Firma beauftragt haben.


Foto von jarmoluk--143740

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z. B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht.

Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert. 


Schadenbeispiel

Während die Zimmermannsarbeiten am Dachstuhl in vollem Gang waren, genoss ein Spaziergänger das Wetter und begutachtetet den Fortschritt an dem Sanierungsobjekt. Aus Unachtsamkeit ließ der Bauherr, der bei den Arbeiten den Zimmerleuten zur Hand ging, ein Nagelschussgerät vom Dach fallen. Die Maschinen fiel auf den Vorplatz des Gebäudes, ein Schuss löste sich und traf den Sparziergänger in das Knie. Auch die sofortige medizinische Versorgung und mehrerer Operationen konnten nicht verhindern, dass das Bein steif blieb. Die Schadenhöhe wurde zunächst auf 74.000 EUR geschätzt.


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