JAKOB GMBH Existenzabsicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung / Dienstunfähigkeitsversicherung
Der Wert der Arbeitskraft!
Wie viel ist deine Arbeitskraft Wert?
Wird man berufsunfähig und kann seinem Beruf nicht mehr ausüben, fallen die Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Meistens kommen auch noch weitere finanzielle Belastungen wie z. B. medizinische Versorgung oder Betreuung hinzu. Besonders schwierig ist das für Familien mit Alleinverdiener, Singles oder junge Leute mit nur geringen finanziellen Rücklagen.
Besonders hoch ist das Risiko berufsunfähig zu werden für viele handwerkliche Berufe. Aber auch Menschen, die nicht körperlich arbeiten, haben das Risiko berufsunfähig zu werden, beispielsweise durch psychische Erkrankungen, was mittlerweile die häufigste Ursache von Berufsunfähigkeit ist.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Form einer Erwerbsminderungsrente reichen dabei selten aus, um die finanzielle Lücke zu schließen. Abhilfe kann die BU-Versicherung schaffen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt daher zu der Existenzabsicherung. Denn praktisch jeder, der auf sein Einkommen nicht verzichten kann, wird um eine zusätzliche Absicherung nicht herumkommen, um seinen gewohnten Lebensstandard auch im Fall seiner Berufsunfähigkeit weiter halten zu können.
Brauchst Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten eine monatliche BU-Rente, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Zudem werden Pflegebedürftige ab Pflegestufe 1 häufig als berufsunfähig eingestuft, je nach vertraglicher Vereinbarung.
Aber Achtung: Die Versicherer verwenden in ihren Verträgen unterschiedliche Definitionen, was eine Berufsunfähigkeit ausmacht.
Der Gesetzgeber hat die Berufsunfähigkeit im Versicherungsvertragsgesetz folgendermaßen definiert:
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Als weitere Voraussetzung (…) kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Unter den Versicherern, welche Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten, gibt es allerdings keine einheitliche Definition des Begriffs.
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Risikovertrag. Dabei wird mit den biometrischen Daten (Alter, BMI, Vorerkrankungen, etc.) das individuelle Berufsunfähigkeitsrisiko ermittelt. Daraus, sowie der gewünschten Laufzeit (z. B. bis zum 67. Lebensjahr) und der versicherten monatlichen BU-Rente errechnet sich der erforderliche Beitrag.
Eintritt der Berufsunfähigkeit:
Die Versicherung zahlt die vereinbarte monatliche BU-Rente, solange der Versicherte berufsunfähig ist. Jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Kein Eintritt der Berufsunfähigkeit:
Wenn die vereinbarte Vertragslaufzeit zu Ende ist (z. B. 67. Lebensjahr) wird nur in seltenen Fällen eine Schlusszahlung (wie bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung) erfolgen, da der Versicherte während der Vertragslaufzeit keinen Sparanteil, sondern einen reinen Risikobeitrag bezahlt.
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Eine BUZ kann nur in Kombination mit einer Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen werden. Die Berufsunfähigkeitsrente dient in solchen Fällen dazu, dass die Beiträge zur Altersvorsorge des Versicherten, weiterhin bezahlt werden. So kann zumindest die private Altersvorsorge gesichert werden.
Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung kann darüber hinaus auch vereinbart werden.
Die wichtige Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer eine dauerhaft ausreichende Berufsunfähigkeitsrente sichern will, sollte darauf achten, dass die vereinbarte BU-Rente nicht dauerhaft von der Inflation entwertet wird. Es ist also wichtig, die Berufsunfähigkeitsrente regelmäßig anzupassen. Damit eine Anpassung nicht jedes Jahr neu erfolgen muss, erhöht eine Dynamik die Leistung und den Beitrag in vorher vereinbarter Höhe. Sollte die finanzielle Situation eine Erhöhung nicht zulassen, ist es auch möglich Erhöhungen komplett auszusetzen und erst die nächste wieder anzunehmen.
Was ist die Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der entscheidende Punkt bei der Gestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer die Frage: Wie groß ist das Risiko des Antragstellers, berufsunfähig zu werden? Ob und zu welchen Bedingungen man Versicherungsschutz erhält, ist vor allem deshalb abhängig von:
- Gesundheitszustand, aktuellen Krankheiten bzw. Vorerkrankungen
- Alter
- ausgeübtem Beruf (häufig haben die Versicherungsunternehmen „Berufskataloge“, die das Risiko der Tätigkeiten berücksichtigen.)
- risikoreichen Hobbys
Um diese ganz individuellen Lebensumstände richtig zu bewerten, erfolgt vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung einmalig die sogenannte Risikoprüfung. Dabei wird man von den Versicherern aufgefordert, schriftlich verschiedene Fragen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsvorgeschichte zu beantworten. Diese Fragen beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung. Liegen risikorelevante Einschränkungen vor, zum Beispiel Allergien, müssen darüber auf einem zusätzlichen Fragebogen weitere Angaben gemacht werden.
Durch die einmalige Risikoprüfung ist es deshalb empfehlenswert besonders in jungen Jahren, wenn man noch fit und gesund ist, eine BU-Versicherung abzuschließen und so den Beitrag niedrig zu halten und die Gesundheitsfragen „einzufrieren“.
Anhand dieser Angaben wird das Risikoprofil des Kunden ermittelt. Basierend darauf legt der Versicherer einen Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung fest.
Wie wird festgestellt, ob man Berufsunfähig ist?
Wer wegen eines Unfalls oder durch eine Krankheit nicht mehr arbeiten kann und ohne Einkommen dasteht, hat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gut vorgesorgt. Doch die Versicherung zahlt nicht automatisch: Zunächst muss ein Facharzt feststellen, ob beim Versicherten tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Diese Diagnose kann der Versicherer durch Melde- oder Fragebögen an den Versicherten selbst oder an dessen Hausarzt überprüfen. Gegebenenfalls kann auch ein anderer Arzt mit der Prüfung beauftragt werden.
Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, kann der Versicherte einen Gutachter einschalten: Das Versicherungsunternehmen schlägt zum Beispiel drei Ärzte vor, die in der Nähe des Betroffenen praktizieren. Der Versicherte wählt einen aus und der erstellt dann ein Gutachten.
Gibt es weitere Möglichkeiten seine Arbeitskraft zu schützen?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus und die Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung ist nicht die ideale Option (z. B. zu Teuer, Risikoausschlüsse): Für diesen Fall gibt es andere Alternativen. Je nach Beruf und individuellem Bedürfnis kommen auch verschiedene private Versicherungen in Frage, wie Arbeitnehmer das Risiko des Einkommensverlustes abdecken können. Dazu zählen unter anderem die folgenden Versicherungen:
- Die Grundfähigkeitsversicherung: Bei der Grundfähigkeitsversicherung werden bestimmte grundlegende Fähigkeiten versichert. Dazu zählen zum Beispiel das Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren oder Treppensteigen. Wer Fähigkeiten verliert, die im Vertrag bestimmt wurden, bekommt von der Versicherung eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt.
- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann etwa für Personen in körperlich anstrengenden Berufen sinnvoll sein.
- Auch die Leistungen einer privaten Unfallversicherung helfen Arbeitnehmern weiter, sollten sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeiten können (u. a. auch mit monatlichen Renten).
- Die Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen leisten, wenn eine schwere Krankheit wie etwa Krebs oder Multiple Sklerose die Ursache einer Berufsunfähigkeit ist.
- Multi-Risk-Versicherungen sorgen für einen Rundumschutz gegen Erkrankungen und Unfälle, indem sie verschiedene Bausteine aus den anderen Versicherungen kombinieren.
Schwere Krankheiten Absicherung (Dread Disease)
Was ist eine Schwere-Krankheiten-Absicherung oder auch Dread Disease genannt?
Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt bei schwerer Krankheit sofort die vereinbarte Versicherungssumme in voller Höhe.
Welche Krankheiten versichert sind, ist je nach Versicherer unterschiedlich und kann von Ihnen gewählt werden.
Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können die Beiträge abgesetzt werden. Die Auszahlung im Leistungsfall ist dabei für Privatpersonen in der Regel steuerfrei.
Für wen ist eine Schwere-Krankheiten-Absicherung sinnvoll?
Besonders zu empfehlen ist diese Art der Versicherung dann, wenn Sie finanziell auf Ihre Arbeitskraft angewiesen sind und z. B.
- Einen Hauskredit abzahlen,
- den Partner oder die Familie absichern,
- notwendige Umbaumaßnahmen (Haus, Auto, etc.) finanzieren oder
- spezielle Behandlungen, Reha Maßnahmen oder eine Facharztbehandlung im Ausland finanzieren möchten.
Die finanzielle Unabhängigkeit im Leistungsfall bietet dabei vielfache Möglichkeiten, sich auf die Genesung oder die Familie zu konzentrieren.
In Deutschland erleiden ca. 270.000 Menschen jedes Jahr einen Schlaganfall, ca. 220.000 Menschen einen Herzinfarkt und ca. 482.400 Menschen erkranken an Krebs. Hinzu kommen noch seltenere Erkrankungen wie Parkinson oder Multipler Sklerose.
Insgesamt erkranken in Deutschland jährlich über 1 Millionen Menschen schwer. Die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens an Krebs zu erkranken, liegt bei Männern bei 50,7 % und für Frauen bei 42,8 %.
(Quelle: Robert-Koch-Institut, Stand 11/2016; Deutsche Herzstiftung, Jahresbericht 2017; Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, 2018)
Kinderabersicherung
Was genau ist Kindervorsorge?
Wie bei einem Baukasten können Sie den Schutz des Kindes auf seine Bedürfnisse abstimmen und individuell erweitern.
Der Grundbaustein ist dabei die finanzielle Vorsorge oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dazu kann dann je nach Ihren Wünschen ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Krankheiten und / oder Unfälle dazu gebaut werden.
Übrigens gibt es auch sinnvolle Möglichkeiten für Großeltern und Onkel / Tante, sich für die Absicherung bzw. Zukunftsvorsorge finanziell zu engagieren durch „Spar-mit-Optionen“.
Die Zukunftsaussichten der Kinder sehen alles andere als rosig aus: Immer weniger Berufstätige finanzieren immer mehr Rentner und deren längere Rentenzeiten, Thema ist der demographische Wandel. Dies hat zur Folge, dass die Beitragssätze weiter ansteigen, während die Alterseinkünfte sinken.
Jetzt kommt es also auf die Eigenvorsorge an: Je früher Sie damit beginnen, umso günstiger wird es. Aus Ihren Monatsbeiträgen kann im Lauf der Zeit durch den Zinseszinseffekt eine stattliche Summe entstehen.
Der Zinseszinseffekt ist der beste Freund jeden Kindes. Gerade weil es noch so viele Jahre bis zum Ruhestand vor sich hat, mausern sich auch kleine Sparraten zu beachtlichen Auszahlungen (siehe Grafik).
Es ist der Klassiker: Mit der Geburt eines Kindes macht man sich schon Gedanken, wie man bis zu dessen Volljährigkeit etwas ansparen kann. Meist hat man hier den Führerschein und ein erstes Auto im Sinn, für das die Summe eingesetzt werden kann. Kommt das Geld zur Auszahlung, ist der Vertrag beendet. Das viel größere Problem der Altersarmut, das bereits heute ein greifbares Schreckgespenst ist, geht man so jedoch nicht an.
Warum sollte ich mein Kind heute schon absichern?
Zur Vorsorge im Alltag:
Mit jedem Lebensmonat wird Ihr Kind mobiler und experimentierfreudiger. Gelegentlich wird es auch einmal krank sein oder kleinere harmlose Unfälle erleiden. Dies alles gehört zum "Wachsen und Werden" dazu und ist für eine gute Entwicklung auch unabdingbar.
Als neugebackene verantwortungsbewusste Eltern wissen Sie aber auch, dass Sie Ihr Kind nicht in jeder Sekunde seines jungen Lebens vor allen Risiken schützen und bewahren können. Vor einer plötzlich auftretenden, schweren Krankheit oder eines unvorhersehbaren schweren Unfalls beispielsweise ist leider niemand geschützt.
Gegen die finanziellen Folgen eines solchen Schicksalsschlags können Sie sich und Ihr Kind dagegen weitgehend absichern. So können wir Ihnen die ein oder andere Befürchtung und Sorge abnehmen - damit Sie den Kopf frei haben und Ihr Elternglück in vollen Zügen und ungetrübt genießen können.
Unfallversicherung
Was ist eine private Unfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung sichert Sie gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung durch einen schwerwiegenden Unfall ab. Aber auch bei Tod oder Unfallfolgen, die nicht dauerhaft sind, leistet die Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz gilt Weltweit und rund um die Uhr und kann zum Beispiel dafür genutzt werden, Krankenhausaufenthalte, Arztkosten oder wenn nötig den behindertengerechten Umbau Ihres Zuhauses zu bezahlen.
Was ist mit der gesetzlichen Unfallversicherung?
Allein auf die gesetzliche Unfallversicherung zu setzen, kann fatale Folgen haben.
Denn, 70 % aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. In diesen Fällen bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz. Diese leistet nur bei Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeit. Kinder sind nur im Kindergarten, in der Schule und auf dem direkten Hin- und Rückweg geschützt.
Der kurze Umweg früh zum Bäcker fällt da schon raus. Genauso ist das Arbeiten im Homeoffice nicht ausreichend abgesichert!
Unser Tipp: Setzen Sie auf eine private Unfallversicherung!
Der Unfallbegriff - was ist ein versicherter Unfall?
Für einige der Leistungspunkte ist es wichtig, den Unfallbegriff im versicherungstechnischen Sinn zu kennen:
Ein Unfall liegt vor, wenn der
Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Wichtig bei dieser Definition sind die folgenden fünf Merkmale:
- unfreiwillig,
- Gesundheitsschädigung,
- von außen,
- Ereignis
- und plötzlich.
Fehlt eines oder mehrere dieser Merkmale, ist kein Unfall im Sinn der Bedingungen gegeben.
Spezielle Begriffe der Unfallversicherung!
Nachfolgend werden für die Unfallversicherung spezielle Klauseln erklärt.
Anrechnung von Vorschäden (Mitwirkungsanteil)
Der Mitwirkungsanteil legt fest, ab welchem Grad der Miteinwirkung bereits vorhandener Schäden, Krankheiten und Gebrechen ohne Vorinvalidität an Körperteilen und Sinnesorganen eine Kürzung der Invaliditätsentschädigungsleistung vorgenommen wird.
Beispiel: Durch einen Unfall muss der rechte Fuß amputiert werden. Während der Untersuchung stellt sich heraus, dass ein früherer Kreuzbandriss an der Gesundheitsschädigung bzw. Ihrem Umfang mitgewirkt hat. Der Arzt im Krankenhaus bemisst den Mitwirkungsanteil auf 60 %. Im Falle einer Anrechnung der Vorschäden ab 50 % wird der damalige Kreuzbandriss auf die Invaliditätsleistung angerechnet (die Invaliditätsleistung wird gekürzt).
Sofern der Tarif aber Vorschäden erst ab einem höheren Mitwirkungsanteil berücksichtigt, wird der Invaliditätsgrad des gesamten Fußes berechnet.
Erhöhte Kraftanstrengung
Durch die entsprechende Klausel können die durch die erhöhte Kraftanstrengung verursachten Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche und
alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule und auch Gelenksverrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen,
Bändern, Kapseln oder Menisken versichert werden. Nicht versichert sind Schädigungen der Bandscheiben.
Verletzungen durch Eigenbewegung
Eigenbewegungen sind Bewegungen ohne erhöhte Kraftanstrengung. Als Eigenbewegungen bezeichnet man Reflexbewegungen/-handlungen
oder typische Bewegungen eines Menschen bzw. seines Körpers, die ohne ein gleichzeitiges, direkt und von außen auf den Körper einwirkendes
Ereignis durchgeführt wurde. Typische Beispiele einer Eigenbewegung sind das Umknicken beim Gehen oder Joggen, körperliche
Drehbewegungen beim Sport oder Erschrecken mit unmittelbarem Sturz.
Tod
Eine Todesfallleistung ist nicht generell mitversichert und muss meist gesondert beantragt werden. Die Leistung wird fällig, wenn die Folgen eines Unfalles so schwer sind, dass die versicherte Person innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (z. B. 1 Jahr) aufgrund der Unfallfolgen verstirbt. Mit der Leistung können dann z. B. die Bestattungskosten abgedeckt werden.
Unfallrente
Eine Unfallrente ist nicht generell mitversichert und muss gesondert beantragt werden. Grundsätzlich erhalten Sie aus der Unfallversicherung eine Leistung in Form einer einmaligen Kapitalzahlung. Die Unfallrente wird monatlich in vereinbarter Höhe ausgezahlt, wenn durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von z. B. mind. 50 % verbleibt. Die Höhe der monatlichen Rente (z. B. 250 -2.500 €) sowie der entsprechende Invaliditätsgrad (z. B. 25 - 90 %) kann innerhalb bestimmter Grenzen gewählt werden.
Unfall-Krankenhaustagegeld
Das Unfall-Krankenhaustagegeld kann optional in die Unfallversicherung eingeschlossen werden und leistet, wenn der stationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus aufgrund eines Unfalls notwendig ist. Die vereinbarte Leistung wird für jeden Tag gezahlt, an dem sich die versicherte Person in der medizinisch notwendigen stationären Behandlung befindet. Ambulante Behandlungen führen nicht zur Leistungspflicht.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld wird im Anschluss an das Unfall-Krankenhaustagegeld für die Zeit der Genesung gezahlt. Meist ist das Genesungsgeld auf 100 Tage und die Anzahl an Tagen in der stationären Behandlung beschränkt.
Unfalltagegeld
Diese Leistung kann ebenfalls gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Beruht eine Arbeitsunfähigkeit auf einem Unfall leistet der Versicherer das Unfalltagegeld in entsprechender Höhe.
- 09369 90610
- info∂jakob-ag.de
- Montag - Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr - Visit Us