Jakob GmbH Vermögensabsicherung
Cyberversicherung
Eine Cyberversicherung deckt die Straftaten, welche über das Internet erfolgen ab.
Beispiele hierfür sind der Diebstahl von Kundendaten oder die Erpressung von Lösegeld durch die Übernahme Ihres Systems, wobei die Schäden schnell in die Tausende gehen können.
Dabei sind besonders kleine und mittelständische Firmen beliebte Ziele für Angriffe der Cyberkriminellen, da hier die Daten schlechter oder gar nicht geschützt sind.
Wann ist eine Cyberversicherung sinnvoll?
Sobald Sie mit dem Internet verbundene Geräte zum Arbeiten benutzen sind Sie ein potenzielles Opfer von Cyberkriminellen. Denn 100%ige IT-Sicherheit gibt es nicht!
Dabei ist es auch gar nicht entscheidend, ob Ihr Unternehmen groß oder interessant genug für einen Cyberkriminellen ist. Jeden Tag werden 1000de indirekte Angriffe durch z. B. Phishing E-Mails verschickt ohne ein konkretes Ziel.
Zitat eines Cyber-Experten der alten Leipziger Versicherung:
"Im Zeitalter der Vernetzung gibt es nur zwei Arten von Unternehmen:
Diejenigen, die bereits Opfer einer Cyberattacke geworden sind, und jene, die es noch nicht gemerkt haben."
Wenn Sie also mit Kundendaten arbeiten oder Ihre Arbeit nicht nachgehen können, wenn das System nicht funktioniert dann sollten Sie überlegen, was im Ernstfall passiert.
Dabei muss man unterscheiden zwischen Eigenschäden und Drittschäden.
Ein paar entscheidende Fragen wären zum Beispiel:
- Was kostet eine komplette Neuinstallation der Systeme?
- Welche rechtlichen Strafen erwarten mich, wenn Kundendaten öffentlich werden?
- Was hat das für Imagefolgen für mein Unternehmen?
Für weitere Informationen sowie Beispiele was alles zu einer Cyberversicherung gehört und einen kostenlosen Cyber-Schutzcheck finden Sie hier
Ertragsausfall- / Betriebsunterbrechungsversicherung
Was ist eine Ertragsausfallversicherung?
Einen Ertragsausfall oder auch Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgeschäden nach einem Sachschaden. Sollte beispielsweise eine Produktionsmaschine durch Feuer zerstört werden, können Sie keine Waren mehr ausliefern.
Ihr Unternehmen steht für einige Zeit still oder der Betriebsablauf ist gestört. Während Ihre Umsätze ausfallen, müssen Sie weiterhin Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht und Miete oder Zinsen an die Bank bezahlen.
Die Ertragsausfallversicherung ersetzt die laufenden Kosten bis zu 36 Monate nach der Betriebsunterbrechung durch einen Sachschaden.
Welche Kosten sind durch die Ertragsausfallversicherung versichert?
Zu den versicherten Kosten in der Ertragsausfallversicherung gehören alle fortlaufenden, betrieblichen Kosten wie Löhne, Gehälter, Mieten oder weiterlaufende Zinsen, die infolge der Betriebsunterbrechung nicht mehr erwirtschaftet werden. Zusätzlich werden nicht realisierte Betriebsgewinne ersetzt.
Die Übernahme von Kosten zur Schadenabwendung oder Minderung wie z. B. Anmietung von Fremdräumen, Zukauf von Waren oder zusätzliche Werbeaktionen, um den Schadenverlauf so gering wie möglich zu halten.
Wechselwirkungsschäden – bei Unterbrechungsschäden auf verschieden Betriebsstellen Ihres Unternehmens
Sofern vereinbart, leistet die Ertragsausfallversicherung bei sog. „Rückwirkungsschäden“ wenn Ihr Betrieb einen Unterbrechungsschaden erleidet, weil zum Beispiel einer Ihrer Lieferanten aufgrund eines versicherten Sachschadens keine Produkte mehr an Sie ausliefern kann.
Rechtsschutz Gewerbe
Was ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung?
Bei der gewerblichen Rechtsschutzversicherung werden alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen, abgesichert.
Dabei gehören auch Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit zu den Versicherten.
Welche Leistungen versichert sind, hängt von dem vereinbarten Umfang und welche Interessen geschützt werden sollen ab.
Mögliche Leistungen sind u. a.:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Arbeits-Rechtsschutz,
- Steuer-Rechtsschutz,
- Sozialgerichts-Rechtsschutz,
- Straf-Rechtsschutz,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten,
- Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
Für bestimmte Berufsgruppen ist es außerdem möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
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