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Jakob GmbH Gesundheit, Vorsorge

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine private Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter die Versorgungslücken zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung schließt. Von der Kostenerstattung für Zahnersatz, über die Chefarztbehandlung im Krankenhaus bis hin zur Stressprävention.

Ihre Mitarbeiter profitieren von verschiedenen leistungsstarken Bausteinen – ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten! Selbst Vorerkrankungen sind abgesichert.

Steigern Sie mit einer betrieblichen Krankenversicherung Ihre Attraktivität als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt und binden Sie zusätzlich Ihre Mitarbeiter langfristig.


Vorteile der bKV

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen
  • Vergünstigte Konditionen
  • Verbesserung der Arbeitszufriedenheit

Vorteile des Arbeitgebers

  • Imageaufwertung des Unternehmens
  • Attraktivität bei der Mitarbeitergewinnung steigt

Funktionsweise der bKV

 Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern gefordert. Werden diese Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne Gesundheitsprüfung gewährt.

Werden die Voraussetzungen nur teilweise erfüllt, erfolgt zum Teil nur eine „vereinfachte Gesundheitsprüfung“. Diese ist bei einigen Anbietern wiederum mit einem „Kontrahierungszwang“ für den Versicherer verbunden, so dass jeder Mitarbeiter auch Versicherungsschutz erhält.

Je nach Versicherungsgesellschaft können weitere Vorgaben des Versicherers gegeben sein. So setzen einige Versicherer voraus, dass es zumindest ein Sammelinkasso bei der Firma gibt. Andere fordern auch, dass die Firma der Versicherungsnehmer und damit gleichzeitig der Beitragsschuldner ist. Darüber hinaus gibt es berufsgruppenbezogen unterschiedliche Einschränkungen der Versicherer. 


Gruppenunfallversicherung

Was ist eine Gruppenunfall­versicherung?

Die Basis für den geschäftlichen Erfolg einer Firma sind qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Mit einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung können Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen und gleichzeitig sich und Ihre Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls schützen.


Für wen ist die Versicherung?

Eine Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant. Auch kleine Firmen können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich.

Geeignete Personenkreise sind zum Beispiel:

  • Firmeninhaber
  • Mitarbeitende Angehörige
  • sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte

Was ist versichert?

Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung (z. B. nur Auszubildende, nur Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit etc. - diese Personengruppen sind dann automatisch bei Firmeneintritt mitversichert). 

 In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufungen nach den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) und Gefahrengruppe B (körperlich tätig) vorgesehen.
Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter entsprechend der eigenen Lebenssituation, gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden.

Versichert sind entsprechend dem Vertragsumfang alle vorher vereinbarten Leistungsarten (z. B. Tod, Invalidität, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, etc.).
Die Gruppenunfallversicherung schützt die versicherten Personen bei Unfällen üblicherweise weltweit rund um die Uhr. Auf Wunsch können auch nur Arbeits- und Wegeunfälle oder Dienstreisen abgesichert werden. 


Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung einer Gruppenunfallversicherung

Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar.

Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitneh¬mer, richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht. 

OHNE DIREKTANSPRUCH

Wurde dem versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge zur Gruppenunfallversicherung keinen Arbeitslohn dar und sind demzufolge auch nicht zu versteuern. Kommt es nun zu einem Leistungsfall und zu einer Auszahlung der Versicherungssumme an den Arbeitnehmer, so ist die geleistete Versicherungssumme steuerfrei. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden.

Läuft die Auszahlung über den Arbeitgeber, so gilt diese als steuer¬pflichtige Betriebseinnahme. Das Einverständnis des Arbeitnehmers muss bei Vertragsschluss, spätestens jedoch im Leistungsfall vorge¬legt werden. 

MIT DIREKTANSPRUCH

Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern.

Eine Durchschnittsbildung ist möglich. Beträgt also der durchschnitt¬liche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19%) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maxi¬mal 119,00 EUR, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteue¬rung“ mit einem Satz von ca. 23 % auf den Nettobeitrag ohne Versi¬cherungssteuer vornehmen.
Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme an den Arbeit¬nehmer wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt.

Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern.
Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater.  


Schwere Krankheiten Absicherung von Schlüsselpersonen (Keyman-Police)

Für wen ist eine schwere-­Krankheiten­absicherung sinnvoll?

Bei der Keyman-Police geht es nicht, um den grippalen Infekt der zur 14-tägigen Arbeitsunfähigkeit führt. Es geht darum vor allem schwere Krankheiten, die zu einem längerfristigen Ausfall von Führungskräften führt abzusichern.

Nur in den wenigsten Fällen trifft nämlich die Aussage zu, dass „ein gutes Unternehmen auch ohne Chef läuft“. In der Praxis stehen, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor dem Existenzaus wenn die Schlüsselperson längerfristig ausfällt.

 

 


Wie funktioniert eine Keyman-Police?

Eine Schwere-Krankheiten-Absicherung (Keyman-Police) soll das Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines krankheitsbedingten Ausfalls eines oder mehrerer wichtiger Mitarbeiter schützen.

Dazu schließt das Unternehmen auf das Leben einer oder mehrerer wichtiger Schlüsselpersonen eine Schwere-Krankheiten-Versicherung ab.

Das Unternehmen ist dabei Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter der Versicherungssumme im Todes- und Erlebensfall zu gleich.

Die Versicherungsleistung kann dann dazu verwendet werden, durch den Ausfall bedingte Kosten aufzufangen.

Kosten können z. B. entstehen durch:

  • Finden und einarbeiten einer Ersatzperson,
  • Verluste durch entgangene Aufträge,
  • Laufende Kosten des Geschäftsbetriebs,
  • Konventionalstrafen, weil z. B. Liefertermine nicht eingehalten werden können.

 


Eine Schwere Krankheit kann jeden treffen

Neuerkrankungen

Jährlich erkranken nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts fast eine Million Menschen.

Dank des medizinischen Fortschritts sind die Überlebenschancen zwar sehr hoch, doch wie geht es im Ernstfall finanziell weiter?

Können Sie es sich als Geschäftsführer beispielsweise leisten, beruflich kürzerzutreten?

Was passiert, wenn Kosten entstehen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden - z. B. für spezielle Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder den Umbau von Haus, Wohnung oder Auto?


Steuerliche Behandlung der Schweren-Krankheiten-Absicherung wenn der Versicherungs­nehmer eine Kapitalgesellschaft ist

  • Die Beiträge für die Schwere-Krankheiten-Absicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Versicherte Person kann sowohl ein Arbeitnehmer als auch ein Vorstand einer AG oder ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sein.
  • Eventuell entstehende Rückkaufswerte müssen in der Bilanz aktiviert werden.
  • Die fällige Versicherungsleistung ist eine Betriebseinnahme.

Steuerliche Behandlung der Schweren-Krankheiten-Absicherung wenn der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft ist

Die versicherte Person ist ein Gesellschafter:

  • Die Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Eventuell bestehende Rückkaufswerte müssen nicht aktiviert werden.
  • Die Versicherungsleistung ist keine Betriebseinnahme.

Die versicherte Person ist ein „fremder Dritter“, z. B. ein Arbeitnehmer:

  • Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Eventuell bestehende Rückkaufswerte sind aktivierungspflichtig.
  • Die Versicherungsleistung stellt eine Betriebseinnahme dar.

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