
Die betriebliche Altersvorsorge wird im §1 des Betriebsrenten- gesetzes (BetrAVG) definiert.
Hieraus ergibt sich für den Arbeitnehmer seit Januar 2002 ein gesetzlicher Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung.
In der bAV werden alle Leistungen zusammengefasst, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern vertraglich zusagt.
Diese beinhalten Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung oder auch Invaliditätsversorgung.